Anmeldung zur Aus - und Fortbildung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Aus- und Fortbildung (Leitung: Matthias Hotz, Heike Warchold, Monika Knierim) in DanseVita an: Mit Absenden dieses Formulars akzeptiere ich die unten stehenden und im Aus-/Fortbildungskonzept dargelegten Vertragsbedingungen.
Die Aus-/Fortbildung dauert 2 ½ Jahre und beinhaltet in dieser Zeit 15 Treffen. Die Ausbildungs-Seminare finden von Freitagabend, 18:00 Uhr bis Sonntagmittag, gegen 13 Uhr statt. Zusätzlich gibt es ein verlängertes Wochenende im Sommer und ein weiteres im Frühling (je 4 Tage).
- Die Termine und der Seminarort obliegen Matthias Hotz. Die Treffen der Ausbildungsgruppe finden in Seminarhäusern im Raum Göttingen/Kassel statt.
- Wir bemühen uns um eine frühzeitige Bekanntgabe falls ein Termin ausfällt bzw. verlegt wird.
- Ausgefallene Kurstage werden kostenfrei nachgeholt.
Kosten - Zahlungsweise
Die Aus- und Fortbildungskosten belaufen sich auf 195,- € pro Monat über den Zeitraum von 30 Monaten und sind jeweils zum 1. des Monats fällig.
Diese Gebühr beinhaltet:
Die Kosten für die Ausbildung unter Leitung von Matthias Hotz, Heike Warchold und Monika Knierim, ebenso wie die Unterrichtsmaterialien.
Mit der Anmeldung werden drei Monatsraten (585,- €) als Reservierungsgebühr im Voraus entrichtet – sodass die Zahlungen drei Monate vor Ablauf der Ausbildung enden.
Bankverbindung:
Matthias Hotz
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE72 2605 0001 0156 4544 49, BIC: NOLADE21GOE
Die Kosten für Übernachtung & Vollpension betragen von 80,- bis 110,- € pro Tag je nach Kategorie und sind jeweils vor Ort im Tagungshaus zu bezahlen.
Bei vorzeitigem Abbruch der Aus- und Fortbildung aufgrund eigener Entscheidung ist dies der Kursleitung rechtzeitig, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich mitzuteilen, d.h. dass die folgenden drei Monatsraten nach der Kündigung zu entrichten sind. Eine fristlose Kündigung ist ausgeschlossen. Die Nichtteilnahme an einer oder mehreren Ausbildungstreffen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Der Aus- und Fortbildungsleiter behält sich das Recht auf Zulassung bez. Ausschluss vor.