Anmeldung zur Aus - und Fortbildung

 

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Aus- und Fortbildung (Leitung: Matthias Hotz / Co-Leitung: Heike Warchold) in DanseVita an. Mit Absenden dieses Formulars akzeptiere ich die untenstehenden und im Aus-/Fortbildungskonzept dargelegten Vertragsbedingungen.

  Aus-/Fortbildung   (Start: 18. – 20. August 2023)

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Die Aus-/Fortbildung dauert 2 ½ Jahre und beinhaltet in dieser Zeit 15 Treffen. Die Ausbildungs-Seminare finden von Freitagabend, 18:30 Uhr bis Sonntagmittag, gegen 13 Uhr statt. Zusätzlich gibt es eine Sommerwoche (4 Tage) in den Schulferien und ein verlängertes Wochenende im Frühling.

  • Die Termine und der Seminarort obliegen Matthias Hotz. Die Treffen der Ausbildungsgruppe finden in Seminarhäusern im Raum Göttingen/Kassel statt.
  • Wir bemühen uns um eine frühzeitige Bekanntgabe falls ein Termin ausfällt bzw. verlegt wird.
  • Ausgefallene Kurstage werden kostenfrei nachgeholt.

Kosten - Zahlungsweise

Die Aus- und Fortbildungskosten belaufen sich auf 195,- € pro Monat über den Zeitraum von 30 Monaten und sind jeweils zum 1. des Monats fällig.

Diese Gebühr beinhaltet:

Die Kosten für die Leitung und Co-Leitung Heike Warchold, die Assistenz, das Dozenten-Team und die Unterrichtsmaterialien.

Mit der Anmeldung werden drei Monatsraten (585,- €) als Reservierungsgebühr im Voraus entrichtet – sodass die Zahlungen drei Monate vor Ablauf der Ausbildung enden.

Bankverbindung:

Matthias Hotz
Sparkasse Göttingen
Konto 34 200 618, BLZ 260 500 01
ab Februar 2014: IBAN DE60 2605 0001 0034 2006 18, BIC NOLADE21GOE

Die Kosten für Übernachtung & Vollpension betragen von 70,- bis 95,- € pro Tag je nach Kategorie und sind jeweils vor Ort im Tagungshaus zu bezahlen.

Bei vorzeitigem Abbruch der Aus- und Fortbildung aufgrund eigener Entscheidung ist dies der Kursleitung rechtzeitig, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich mitzuteilen, d.h. dass die folgenden drei Monatsraten nach der Kündigung zu entrichten sind. Eine fristlose Kündigung ist ausgeschlossen.

Die Nichtteilnahme an einer oder mehreren Ausbildungstreffen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Der Aus- und Fortbildungsleiter behält sich das Recht auf Zulassung bez. Ausschluss vor.

 

 

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